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Sonstige Anlässe für eine MPU

 

Welche Erkrankungen können zur Anordnung einer MPU führen? Der häufigste Grund sind psychische Erkrankungen. Dazu zählt die Altersdemenz.

Auch psychische und psychiatrische Erkrankungen wie Psychosen und Schizophrenie können ein Grund sein, um die Fahreignung zu überprüfen.

Wer im Straßenverkehr durch Aggressivität, mangelnde Konzentration oder anderweitig auffällt, kann eine Vorladung zur MPU erhalten. Im Zuge der MPU wird ermittelt, ob die psychischen Störungen oder Eigenheiten eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen.

Auch folgende Störungen können das Fahrvermögen beeinflussen:

Vermindertes Sehvermögen. In solchen Fällen kann eine MPU wegen Krankheit angefordert werden.

Zu niedriger Blutdruck (bei dem man bewusstlos werden könnte)

Bei Schwerhörigkeit von über 60 % besteht eine hochgradige Erkrankung. Solch eine Hörschädigung kann schon eine Gefahr für die Verkehrssicherheit bedeuten.

Die Fahrtüchtigkeit kann durch Störungen des Gleichgewichtes negativ beeinflusst werden.

Herzrhythmusstörungen (bei denen man bewusstlos werden kann)

Bewegungsbehinderungen.

Störungen und Krankheiten des Nervensystems.

Einnahme von Medikamenten, die das Fahrvermögen beeinflussen.

Hier geht es darum, vom Hausarzt bzw. den behandelnden Ärzten, Psychotherapeuten etc. ein Gutachten zu erhalten, das belegt, dass keine körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen vorliegen, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen. Manchmal reicht schon die Umstellung der Medikamente.