Bei einer Fahrt (ob mit Auto oder Fahrrad, E-Skooter) unter Alkohol kann eine MPU angeordnet werden:
Bei einer ersten Trunkenheitsfahrt ab 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration.
Bei wiederholten Alkoholauffälligkeiten im
Straßenverkehr (unabhängig von der Blutalkoholkonzentration).
Bei einer Trunkenheitsfahrt mit einer
Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) kann die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bzw. die MPU angeordnet werden, wenn im Einzelfall über den Promillewert hinaus weitere Anhaltspunkte hinzutreten, welche die Annahme einer Alkoholproblematik
begründen.
Auch wenn Sie anderweitig mit überhöhtem Promillewert auffällig werden (körperlicher Zusammenbruch, Schlägerei etc.), kann es zum Entzug der Fahrerlaubnis und der Anordnung einer MPU kommen.
Bei einer ersten Trunkenheitsfahrt mit einer
Blutalkoholkonzentration von weniger als 1,1 Promille wird in der Regel keine MPU angeordnet. Es sei denn, Sie sind bereits wiederholt mit Alkohol am Steuer gefahren (auch unter 1,1 Promille).
Einordnung von Fahrten unter Alkoholeinfluss
Anhand Ihrer Straßenverkehrsakte, der Promillewerte und der Untersuchung in der MPU muss geklärt werden, ob bei Ihnen eine Alkoholgefährdung vorliegt oder ob man Sie als alkoholabhängig sieht. Hiervon hängt ab, ob man davon ausgeht, dass Sie Ihr Trinkverhalten noch dauerhaft verändern können oder ob eine dauerhaft abstinente Lebensführung erwartet werden muss.
Alkoholgefährdung
Die Gutachter müssen bei einem Promillewert von über 1,6 von einer überdurchschnittliche Gewöhnung gegenüber Alkohol ausgehen. Das heißt, Sie konnten überdurchschnittliche Mengen Alkohol vertragen oder hatten über einen längeren Zeitraum unkontrolliert Alkohol getrunken.
Auch wenn Sie Alkohol getrunken haben um negative Stimmungen loszuwerden oder zu entspannen, spricht man von Alkoholgefährdung.
Liegt zwar eine Alkoholgefährdung aber noch keine
Alkoholabhängigkeit vor, geht man davon aus, dass der Betroffene noch in der Lage ist sein Trinkverhalten dauerhaft verändern zu können.
Wie lange muss bei einer Alkoholgefährdung ein kontrollierter Alkoholkonsum bestehen?
Es soll bereits zur Gewohnheitsbildung in der Verhaltensänderung gekommen sein – in der Begutachtung wird die Veränderung über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten gefordert.
Wenn es Ihnen möglich ist, kontrolliert mit Alkohol umzugehen, sollten Sie das inzwischen ausreichend lange erprobt haben.
Kontrolliertes Trinken soll einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol aufzeigen. Hier geht es nicht darum mit Alkohol anhand einer Strichliste zu konsumieren, sondern wesentlich weniger und weniger häufig als in der Vergangenheit. Bei Männern geht man von einer Höchstmenge von 24 g (etwa 0,6 L. Bier oder 1/4 L. Wein) und bei Frauen 12 g. Bei höheren Mengen würde man die Gefahr sehen, dass die alten Trinkgewohnheiten wieder aktiviert werden. Daher sollten auch die Trinkanlässe nicht zu dicht aufeinanderliegen. Zwischen den Trinkanlässen sollten mindestens 4 Wochen liegen.
Bei kontrolliertem Alkoholkonsum ist es wichtig vor der MPU, Leberwerte und/oder den CDT-Wert alle zwei Monate kontrollieren zu lassen. Hierdurch können die Angaben zum mäßigen Alkoholkonsum glaubhaft unterstützt werden. Solche Laborkontrollen können Sie von Ihrem Hausarzt durchführen lassen. Bei der MPU wegen Alkohol werden die Leberwerte in der MPU immer bestimmt. Wenn Sie also wegen Alkohol eine MPU brauchen, dann lassen Sie Ihre Werte bereits vorher durch den Hausarzt bestimmen und klären Sie ab, ob die Werte im Normbereich liegen. Wenn das nicht so ist, kann Ihr Arzt abklären, woran es liegt. Wenn es nicht am Alkohol liegt, dann ist es wichtig, dass Sie den Befund bei der Begutachtung mitbringen, damit der Grund für erhöhte Leberwerte geklärt ist und entsprechend Alkohol als Ursache ausgeschlossen werden kann.
Es versteht sich von alleine, dass, auch wenn noch ein kontrollierter Alkoholkonsum möglich ist, eine strikte Trennung von Alkoholkonsum und Autofahren erwartet wird.
Alkoholabhängigkeit
Von einer Alkoholabhängigkeit gehen Gutachter aus, wenn durch einen Arzt oder einer suchttherapeutischen Einrichtung die Diagnose Abhängigkeit gestellt wurde oder wenn bekannt ist, dass Sie bereits eine Alkoholentwöhnungstherapie (stationär oder ambulant) absolviert haben. Die Gutachter in der MPU können die Diagnose Abhängigkeit nicht stellen. Ist die Diagnose Alkoholabhängigkeit bei der MPU nicht bekannt, sprechen Gutachter eher von einem „abstinenzbedingenden Missbrauch“ oder einer "fortgeschrittenen Alkoholproblematik". Auch hier geht man von der Notwendigkeit einer dauerhaft abstinenten Lebensführung aus.
Alkoholabhängigkeit bedeutet, dass man dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Alkoholkonsum willentlich zu steuern.
Man unterscheidet zwischen körperlicher und psychischer Abhängigkeit. Bei einer körperlichen Abhängigkeit treten bei fehlendem Konsum körperliche Beschwerden und
Entzugserscheinungen auf. Bei der rein psychischen Abhängigkeit sind die Betroffenen nicht mehr in der Lage, bestimmte Lebenssituationen oder auch das Leben an sich ohne Suchtmittel zu bewältigen.
Für die Diagnose Abhängigkeit muss keine körperliche Abhängigkeit mit Entzugserscheinungen vorliegen!
Man versucht die Abhängigkeit durch mehrere Faktoren zu beschreiben. Jede Einzelne der unten aufgeführten Warnhinweise ist ein deutliches Alarmsignal.
Auffällige Laborwerte können den Verdacht auf einen erhöhten Konsum lenken, beweisend für die Abhängigkeit sind sie aber nicht.
Genauso wenig sind gute Laborwerte ein Beweis für einen geringen Alkoholkonsum.
Für die Diagnose der Alkoholabhängigkeit müssen drei oder mehr der folgenden Kriterien erfüllt sein. Trifft dies zu, liegt in der Regel eine Abhängigkeitserkrankung vor:
Starker Wunsch oder Zwang, psychoaktive Substanzen Einzunehmen
Verminderte Kontrolle bezüglich Beginn, Beendigung und Menge der Einnahme
Körperlicher Entzug (z. B. Zittern vermehrtes Schwitzen)
Beweis für Toleranz, d.h. Dosissteigerung, um früher mit niedrigen Dosen erreichte Effekte hervorzurufen.
Fortschreitende Vernachlässigung anderer Vergnügungen oder Interessen zugunsten des Substanzkonsums
Anhaltender Konsum trotz eindeutiger schädlicher Folgen (medizinisch, psychisch oder sozial).
Von einer angemessenen Problembewältigung kann ausgegangen werden, wenn eine nachvollziehbare Abstinenz von Alkohol besteht und die Alkoholabhängigkeit mit ihrer zu Grunde liegenden Problematik (in der Regel mit suchttherapeutischer Unterstützung) aufgearbeitet wurde. Dabei ist es wichtig, dass Sie konsequent auf alkoholhaltige Getränke und Speisen verzichten. Auch sollten Sie Angaben zum Zeitpunkt und den Umständen bzw. den Motiven Ihres Entschlusses zur dauerhaft abstinenten Lebensführung machen können.
Durchgeführte Untersuchungen belegen, dass die meisten der sogenannten Genusstrinker Blutalkoholkonzentrationen von 0,5 bis 0,8 Promille nicht überschreiten. Hier existiert eine Art, „Konsumsperre“, was bedeutet, dass die negativen Folgen des Trinkens (Müdigkeit, Benommenheit, Leistungseinbußen usw.) die positiven Aspekte des Alkoholkonsums (Entspannung, Lockerheit, verbesserte Kontaktfähigkeit, usw.) übersteigen.
Bei Werten über 1,0 Promille muss bereits von hohem Alkoholkonsum — gemessen am gesellschaftlich Üblichen — gesprochen werden. Diese Trinkfestigkeit kann im Allgemeinen nur entweder durch häufige Alkoholexzesse oder durch regelmäßigen Alkoholmissbrauch herangebildet werden.
Vom Genuss zur Gewöhnung bis zum Führerscheinentzug
Alkohol ist kein notwendiges Nahrungsmittel.
Als Genussmittel gehört es jedoch bei zahlreichen gesellschaftlichen Anlässen wie selbstverständlich dazu. Stellen Sie sich doch einmal eine Geburtstagsparty, eine Karnevalsfeier oder ein Volksfest ohne Alkohol vor! Genauso selbstverständlich gehört der Alkoholkonsum bei Anlässen wie Geburt, Hochzeit, Beerdigung oder Jubiläumsfeiern dazu. Die Werbung suggeriert Ihnen darüber hinaus durch Werbesprüche wie „Heute ein König“ oder „Darauf einen...“ noch andere Anlässe und Gründe, in denen es scheinbar selbstverständlich ist, Alkohol zu trinken. Zudem gehört es wohl zu den „Volksweisheiten“, dass, „man auf einem Bein nicht stehen kann“, „Wer Sorgen hat, hat auch...“ „ein richtiger Mann was vertragen muss“. So wird auch der übermäßige Alkoholkonsum zur Normalität erklärt.
Die Grenzen zwischen unschädlichem und schädlichem Konsum, zwischen Genuss und riskantem Konsum sowie zwischen riskantem Konsum und Abhängigkeit sind fließend. Der arglose Umgang mit Alkohol kann daher irgendwann schleichend zur Gewöhnung und zur Alkoholabhängigkeit führen.
Der gesunde bzw. unkritische Umgang mit Alkohol
Beim Genuss von Alkohol geht es mehr um den Geschmack als um die Wirkung. Der hohe Stellenwert von Alkohol in der Gesellschaft beruht jedoch nach meiner Einschätzung weniger auf seinem Geschmack. Beim Konsum von Alkohol werden unter anderem im Körper sogenannte „Glückshormone“, Endorphine, Dopamin und Serotonin freigesetzt. Diese bewirken eine rasche Stimmungsaufhellung, Stress wird gedämpft, Ängste lösen sich. Genusstrinker trinken Alkohol nicht bis zur Bewusstlosigkeit bzw. bis zum Vollrausch.
Gelegentlich bei Festlichkeiten auch mal „einen über den Durst“ zu trinken, wird in der Gesellschaft oft als „normal“ angesehen, selbst wenn hierdurch unter anderem die Unfallgefahr und die Aggressionsbereitschaft steigen. Was in der Gesellschaft noch als normaler Umgang mit Alkohol angesehen wird, hängt auch damit zusammen, in welchem Land bzw. Bundesland man lebt. So hatte ich vor Jahren einen Mann aus Bayern in der Beratung, der versuchte mir klarzumachen, dass Bier in Bayern ein „Grundnahrungsmittel“ sei. Er konnte sich nicht vorstellen, wie es möglich sein soll, hierauf auch nur einige Tage zu verzichten.
Genusstrinker trinken nicht täglich Alkohol. Kontrollierter bzw. gesunder Umgang mit Alkohol bedeutet, dauerhaft so mit Alkohol umgehen zu können, dass dies nicht immer wieder zu körperlichen, psychischen oder sozialen Schwierigkeiten führt. Hierzu gehört auch, nicht täglich, nicht zu „unpassenden
Gelegenheiten“ oder bei ungeeigneten Anlässen Alkohol zu konsumieren. Alkoholkonsum vor und während der Arbeit, vor einer Autofahrt, während der Schwangerschaft, bei der Einnahme von Medikamenten, vor wichtigen Terminen, vor und während sportlicher Aktivitäten, muss als kritischer Umgang mit Alkohol angesehen werden. Ungeeignete Anlässe für den Konsum von Alkohol sind zum Beispiel der Alkoholkonsum bei Ärger und Stress, bei Schmerzen, Schlafstörungen, Ängsten und Depressionen.
Genusstrinker trinken Alkohol nicht als Durstlöscher. Hierzu eignen sich alkoholhaltige Getränke eher schlecht, da sie dem Körper Wasser entziehen, das zur Verarbeitung des Alkohols benötigt wird. Die besten Durstlöscher sind Mineralwasser oder Saftschorlen (ein Drittel Saft und zwei Drittel Mineralwasser). Immer dann, wenn Sie Alkohol einsetzen, um hierdurch eine bestimmte Wirkung zu erzielen, wie abzuschalten, zu vergessen oder negative Gefühle auszuhalten, laufen Sie Gefahr, immer mehr auch psychisch von Alkohol abhängig zu werden.
Nähere Informationen über den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol finden Sie in der Broschüre „Alles klar?“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Hier können Sie einen „Selbst-Test“ finden, um Ihren Umgang mit Alkohol kritisch zu prüfen.
Genusstrinker und Personen mit geringen und seltenen Alkoholkonsum spüren eher, wenn sie einmal zu viel Alkohol trinken. Sie sind bei überhöhtem Alkoholkonsum nicht mehr in der Lage, unfallfrei Auto zu fahren.
Der kritische Umgang mit Alkohol
Wer regelmäßig Alkohol in hohen Mengen trinkt, ist suchtgefährdet.
Lediglich für die körperliche Verträglichkeit von Alkohol gibt es Grenzwerte. Bei Frauen liegt dieser Grenzwert bei 10-12 Gramm (dies entspricht etwa einem Glas Bier mit 0,2 Liter) und bei Männern bei 20-24 Gramm Alkohol täglich. Dies entspricht etwa zwei Glas Bier (0,5 Liter) oder einem Glas Wein (DHS, Jahrbuch Sucht 2007). Dass der Grenzwert bei Frauen niedriger ist, liegt daran, dass Alkohol vom weiblichen Organismus schlechter verarbeitet werden kann als vom männlichen.
Liegt Ihre gewohnheitsmäßige, tägliche Trinkmenge höher, betreiben Sie einen kritischen, riskanten bzw. schädlichen Alkoholkonsum. Das Risiko für eine Vielzahl gesundheitlicher Schäden durch Alkohol und die Gefahr der physischen und psychischen Gewöhnung an Alkohol ist dann bei Ihnen deutlich erhöht.
Die schwersten alkoholbedingten Krankheiten, die durch den gewohnheitsmäßigen, überhöhten Alkoholkonsum entstehen, sind Erkrankungen der Leber, der Bauchspeicheldrüse und des Herzens sowie die Schädigungen des Nervensystems. Die Schädigung des Nervensystems durch Alkohol kann sich z. B. äußern durch Kribbeln und Taubheitsgefühl in den Beinen.
Manch einer trinkt sich regelrecht um den Verstand. Dies fängt mit gelegentlichen Aussetzern bzw. Gedächtnislücken und Konzentrationsschwierigkeiten an und kann zu dauerhaften Gedächtnisstörungen und Hirnschäden führen.
Überhöhter Alkoholkonsum führt nicht nur zu Rauschzuständen, sondern im Entzug auch zum Delirium tremens. Dies ist ein Wahnzustand, der durch optische Täuschungen (zum Beispiel weiße Mäuse sehen) und akustische Halluzinationen (zum Beispiel Stimmen hören) gekennzeichnet ist. Das Delirium tremens kann ohne eine medizinische Behandlung zum Tode führen. Dies sind nur die häufigsten körperlichen Folgen des regelmäßigen und überhöhten Alkoholkonsums. Alkohol schädigt den gesamten Körper. Nach dem Rauchen und dem Bluthochdruck ist der Alkoholkonsum der drittgrößte Risikofaktor für gesundheitliche Schäden.
Der übermäßige Alkoholkonsum führt zudem zur erhöhten Unfallgefahr, erhöhter Risikobereitschaft und zu Gewalttaten unter Alkoholeinfluss. Allein in 2005 starben in Deutschland 603 Personen infolge so genannter „Alkoholunfälle“, dies sind Verkehrsunfälle, bei denen zumindest einer der beteiligten Personen unter Alkoholeinfluss stand (DHS, Jahrbuch Sucht 2007).
Die Gewalttaten unter Alkoholeinfluss reichen von Prügeleien unter Betrunkenen, Gewalt gegenüber dem Partner und den Kindern, bis hin zur Tötung eines anderen Menschen.
Auch ein gesundheitlich bzw. körperlich unbedenklicher Alkoholkonsum kann eine Gefährdung darstellen. Wer täglich Alkohol konsumiert, sei es auch nur in geringen Mengen, läuft Gefahr, sich psychisch immer mehr an Alkohol zu gewöhnen. Alkohol gehört dann schnell zu Ihrem alltäglichen Wohlbefinden, wie selbstverständlich dazu. Ihr Alltag wird immer mehr vom Rhythmus des Alkoholkonsums bestimmt.
Mit dem täglichen Konsum von Alkohol steigt mit der Zeit auch die körperliche Verträglichkeit, es kommt zur sogenannten Toleranzsteigerung. Dies bedeutet, dass sich jemand, der regelmäßig Alkohol trinkt, immer mehr an den Alkohol gewöhnt und mit der Zeit immer mehr „vertragen kann“.
Daher finden sich Personen, die mit über 1,6 Promille Auto fahren, subjektiv noch fahrtüchtig. Die hohen Zahlen der Verkehrsunfälle und der Verkehrstoten, die auf Fahren unter Alkoholeinfluss zurückgeführt werden müssen, belegen das Gegenteil.
Der Betreffende braucht mit der Zeit immer mehr Alkohol, um die gleiche Wirkung zu erzielen. Hierdurch kommt es oft zur Steigerung der Trinkmenge. Alkohol ist dann nicht länger Genussmittel, sondern wird zum Suchtmittel, von dem der Betroffene immer mehr körperlich und psychisch abhängig ist. (Quelle unbekannt)
Die Gefahr alkoholabhängig zu werden beginnt da, wo Sie Alkohol nicht als Genussmittel, sondern insbesondere wegen seiner Wirkung konsumieren. Betroffene in der Beratung und der Therapie geben meist folgende Gründe für ihren regelmäßigen und übermäßigen Alkoholkonsum an: „Alkohol erleichterte mir den Kontakt mit anderen Menschen, machte mich gesprächiger, half mir vom Alltagstrott abschalten zu können, erleichterte mir Belastungen, Stress, Leere und Einsamkeit besser ertragen zu können“.
Diese Hintergründe für den gewohnheitsmäßigen und überhöhten Alkoholkonsum zu klären und aufzuarbeiten, ist eine der wichtigsten Inhalte einer MPU-Vorbereitung.
Wie lange muss bei Alkoholabhängigkeit die Abstinenz für eine MPU eingehalten und belegt werden?
Nach Abschluss einer stationären Behandlung ein Jahr, nach Abschluss einer ambulanten Behandlung bis zu einem halben Jahr. Die Gesamtdauer der Abstinenz (inklusive der Therapie) muss nennenswert länger als ein Jahr sein.
Auch beim Vorliegen einer Alkoholabhängigkeit wird nicht unbedingt eine ambulante oder stationäre Behandlung vorausgesetzt. Die abstinente Lebensführung muss jedoch länger als ein Jahr "nachgewiesen" werden durch Abstinenzchecks .
Der Abstinenznachweis kann über Urin- oder Haarkontrolle erfolgen. Eine Haaranalyse ist für drei Monate mit 3 cm Haarlänge möglich. Vorteil der Haaranalyse ist, dass Sie einen festen Termin zur Haaranalyse vereinbaren können.
Anders als beim Urintest können die Termine für die Haartests fest geplant werden. Daher eignet sich die Haaranalyse vor allem für Menschen, die öfter beruflich unterwegs sind oder es aus anderen Gründen nicht einrichten können jederzeit zur Urinkontrolle zu gehen.
Bitte beachten Sie, dass Abstinenzbelege kein Beweis für Ihre Fahreignung sind, sondern nur ein Baustein für eine positive MPU.