Bereiten Sie sich optimal auf Ihre MPU vor

Lernen Sie die professionelle MPU-Vorbereitung von Günter Faßbender kennen und steigern Sie Ihre Erfolgschancen.

Alkohol am Steuer

Mein Engagement für Ihre erfolgreiche MPU-Vorbereitung

Willkommen bei Günter Faßbender, Ihrem erfahrenen MPU-Berater in Grevenbroich. Mit langjähriger Expertise unterstütze ich Klienten bei ihrer Vorbereitung auf die MPU. Mein einzigartiges Vorbereitungsmodell basiert auf Selbstreflexion und intensiver Vorbereitung. Ich strebe nach optimaler Vorbereitung und setzen mich für Ihre MPU Vorbereitung ein.

Hüten Sie sich vor Erfolgsgarantien. Selbst, wenn Sie die MPU-Vorbereitung erst nach bestandener MPU zahlen müssen, ist dies keine Garantie, dass Sie die MPU bestehen. Auch der ADAC sagt: „Hände weg bei Erfolgsgarantie!“
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/mpu/vorbereitung
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Warum sollten Sie Günter Faßbender wählen?

Entdecken Sie die umfassende MPU-Vorbereitung von Günter Faßbender – vor Ort und online.

MPU-Beratung

Meine MPU-Beratung berücksichtigt Ihre speziellen Bedürfnisse und erhöht Ihre Erfolgsaussichten.

MPU-Coaching

Ich helfe Ihnen, sich selbst zu reflektieren und sich optimal auf die MPU vorzubereiten.

Komplette Vorbereitung

Mein umfassendes MPU-Programm bereitet Sie optimal auf die Prüfung vor.

Flexible Beratung

Ich biete flexible Optionen für Ihre MPU-Vorbereitung: Vor Ort in Grevenbroich oder online.

Günter Faßbender

MPU-Berater

Ein wesentlicher Aspekt der Vorbereitung auf die MPU ist die Zuordnung in Fallgruppen:

Die wesentlichen Fallgruppen/Hypothesen in der MPU

(Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung, 3.Aufl., Kirschbaum Verlag, 2013).

Die Fallgruppen dienen dem Gutachter zur Orientierung bei der Fahreignungsbegutachtung. Ordnen Sie sich selbst bzw. mithilfe eines MPU Klärungsgespräches in eine der Fallgruppen ein. Hiernach richten sich die Einstellungs- und Verhaltensänderung, die Wartezeit bis zur MPU und evtl. Abstinenznachweise.

Fallgruppe/Hypothese A1 (Untersuchungsanlass Alkohol)

„Es liegt eine Alkoholabhängigkeit vor. Eine Entwöhnungstherapie oder eine vergleichbare, in der Regel sucht therapeutisch unterstützende Problembewältigung hat zu einer stabilen Alkoholabstinenz geführt.“

Nach einer ambulanten oder stationären Behandlung ist in der Regel eine 12- monatige Abstinenz (mit Abstinenzschecks) erforderlich.

Fallgruppe/Hypothese A2 (Untersuchungsanlass Alkohol)

„Der Klient ist nicht dauerhaft in der Lage, mit Alkohol kontrolliert umzugehen. Er verzichtet deshalb konsequent, zeitlich unbefristet und stabil auf den Konsum von Alkohol.“

Auch ohne dass eine Alkoholabhängigkeit bekannt ist, wird eine dauerhaft abstinente Lebensführung erwartet. Vor der MPU ist eine 12-monatige Abstinenz (mit Abstinenzschecks) erforderlich.

Fallgruppe/Hypothese A3 (Untersuchungsanlass Alkohol)

„Es lag eine Alkoholgefährdung vor (hohe Alkoholgewöhnung, unkontrollierte Trinkphasen, Entlastungs-/Problemtrinken). Der Klient hat aufgrund eines angemessenen Problembewusstseins sein Trinkverhalten ausreichend verändert, sodass von einem dauerhaft kontrollierten Alkoholkonsum ausgegangen werden kann.“

Der Betroffene ist noch in der Lage, sein Alkoholtrinkverhalten dauerhaft und stabil zu verändern, sodass eine Abstinenz nicht für erforderlich gehalten wird, zumindest 1/2 Jahr bis zur MPU um verändertes Trinkverhalten und notwendige Verhaltensänderungen zu stabilisieren.

Fallgruppe/Hypothese D1 (Untersuchungsanlass Drogen)

„Es liegt eine Drogenabhängigkeit vor. Eine Entwöhnungstherapie oder eine vergleichbare, in der Regel suchttherapeutisch unterstützte Problembewältigung hat zu einer stabilen Drogenabstinenz geführt.“

Bei bekannter Drogenabhängigkeit ist nach einer stationären oder ambulanten Behandlung eine mindestens 1 jährige Abstinenz (mit Abstinenzschecks) erforderlich.

Fallgruppe/Hypothese D2 (Untersuchungsanlass Drogen)

„Es liegt eine fortgeschrittene Drogenproblematik vor, die sich im missbräuchlichen Konsum von Suchtstoffen, in ein polyvalentes Konsummuster oder auch im Konsum sucht potenter Drogen gezeigt hat. Sie wurden aufgearbeitet und Drogenabstinenz wird ausreichend lange und stabil eingehalten.“

Auch ohne bekannte Drogenabhängigkeit wird bei Mischkonsum und Konsum harter Drogen eine therapeutische Aufarbeitung und mindestens 1-jährige Abstinenz (mit Abstinenzschecks) erwartet.

Fallgruppe/Hypothese D3 (Untersuchungsanlass Drogen)

„Es liegt eine Drogengefährdung ohne Anzeichen einer fortgeschrittenen Drogenproblematik vor. Ein ausreichend nachvollziehbarer Einsichtsprosses hat zu einem dauerhaften Drogenverzicht geführt.“

„Der Klient konsumierte häufiger oder gewohnheitsmäßig ausschließlich Cannabis und/oder nur gelegentlich eine Droge mit einer höheren Suchtpotenz und Gefährlichkeit als Cannabis.“ Hier ist eine halbjährige Abstinenzzeit (mit Abstinenzschecks) erforderlich.

Fallgruppe/Hypothese D4 (Untersuchungsanlass Drogen)

„Ausschließlicher und gelegentlichen Cannabiskonsum. Eine Verkehrsteilnahme unter Drogeneinfluss kann auch bei ggf. fortbestehendem Konsum zuverlässig vermieden werden. “ Klienten, die nur unregelmäßig Cannabis konsumiert haben und noch in der Lage sind, Cannabiskonsum und Verkehrsteilnahme zu trennen.

Fallgruppe/Hypothese V1 (Untersuchungsanlass psychosoziale Störung)

„Der Klient hat aufgrund einer generalisierten Störung der emotionalen und sozialen Entwicklung (z. B. Störung der Persönlichkeit) vermehrt oder erheblich gegen strafrechtliche und ggf. auch verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen.

Er zeigt nach einem nachvollziehbaren, in der Regel therapeutisch unterstützten Veränderungsprozess nun keine grundsätzlich antisozialen Einstellungen (mehr), ist zur Einhaltung relevanter sozialer Normen und gesetzlichen Bestimmungen motiviert und konnte dies auch bereits erfolgreich über einen längeren Zeitraum umsetzen.“

Fallgruppe/Hypothese V2 (Untersuchungsanlass psychosoziale Störung)

„Der Klient hat aufgrund problematischer und verfestigter Verhaltensmuster bei verminderter Anpassungsfähigkeit vermehrt oder erheblich gegen verkehrs- und/oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen. Er ist sich mittlerweile, zumeist mit fachlicher verkehrspsychologischer Unterstützung, dieser Zusammenhänge bewusst geworden und konnte angemessene alternative Bewältigungsstrategien entwickeln und stabilisieren, sodass er nun über eine ausreichende Selbstkontrolle bei der Einhaltung von Verkehrsregeln verfügt.“

Fallgruppe/Hypothese3 (Untersuchungsanlass psychosoziale Störung)

„Der Klient hat aufgrund von Fehleinstellungen gegenüber Regelbeachtung bei verminderter Anpassungsbereitschaft und aufgrund problematischer Fahrverhaltensgewohnheiten vermehrt oder erheblich gegen verkehrsrechtliche ggf. auch strafrechtliche Bestimmungen verstoßen. Es ist mittlerweile jedoch eine weitreichende Einstellungs- und Verhaltensänderung eingetreten, sodass er über eine ausreichende Selbstkontrolle verfügt. Wenn Sie sich unsicher sind, in welche Fallgruppe Sie einzuordnen sind, vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch in einer MPU-Stelle. Ohne die richtige Einordnung können Sie die MPU-Vorbereitung nicht richtig planen.

Alkohol Autofahren

Bereit für Ihre MPU Vorbereitung?

Übernehmen Sie die Kontrolle über Ihre Zukunft und bestehen Sie die MPU. Lassen Sie uns gemeinsam an Ihrer Vorbereitung arbeiten und Ihre Erfolgschancen maximieren.

Sie werden sehen, dass Sie keine Angst vor der MPU haben müssen. Ausreichende Selbstreflexion und Vorbereitung auf die MPU erhöhen die Erfolgsaussichten.